Antrag auf Akkreditierung einer Fortbildungsveranstaltung

Hinweise zur Antragstellung:

  • Eine bereits von einer anderen Heilberufekammer (HBK) anerkannte Fortbildungsveranstaltung kann nicht noch einmal von der OPK akkreditiert werden.
  • Der Antrag soll mindestens 6 Wochen vor und muss spätestens einen Tag vor Beginn der Veranstaltung bei der OPK eingegangen sein.
  • Die Bearbeitung eines Antrags, der am Tag der Veranstaltung bzw. rückwirkend gestellt wird, ist ausgeschlossen.
  • Die OPK ist für die Anerkennung und Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen zuständig, wenn die Veranstaltung in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Thüringen stattfindet. Für Veranstaltungen der Kategorie D und Online-Veranstaltungen ist die OPK zuständig, sofern der Anbieter im Zuständigkeitsbereich der OPK seinen Sitz hat.

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Angaben zum/r Antragsteller/in

Veranstaltungsdaten

Thematischer Schwerpunkt*
Zielgruppen*
Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen kann nur erfolgen, wenn die Fortbildungsinhalte auf Psychotherapeut/innen und die psychotherapeutische Berufsausübung ausgerichtet sind.
Kategorie der Veranstaltung*
Veranstaltungstermin*
Hinweis:
Für Curriculare Fortbildungen oder Fortbildungsreihen muss jedes Modul einzeln beantragt werden.
Veranstaltungsform*
Veranstaltungsort
Barrierefreiheit der Tagungsstätte*
Welcher Anbieter von Online-Meeting- und Videokonferenzprogrammen wird genutzt?
Teilnehmerangaben*
Wird die Veranstaltung finanziell unterstützt / bezuschusst / gesponsert?*
Wurde die geplante Veranstaltung bereits von der OPK oder einer anderen Heilberufekammer (HBK) anerkannt?

Angaben zu den Referierenden

ReferierendeGeben Sie bitte hier alle Referierenden an.

Unterlagen zur Veranstaltung

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

  1. Inhaltsbeschreibung der Veranstaltung
  2. Detaillierter Ablaufplan (Zeitplan) unter Berücksichtigung der Pausenzeiten

Hinweis: Sofern keine entsprechenden Pausenzeiten ausgewiesen sind, werden bei der Berechnung der Fortbildungspunkte 15 Minuten Pause nach jeweils zwei Fortbildungseinheiten (90 Minuten) abgezogen. Bei einer ganztägigen Fortbildungsmaßnahme werden darüber hinaus 60 Minuten für eine Mittagspause abgezogen, sofern keine Pausenzeiten ausgewiesen sind.

Erlaubte Dateitypen: pdf,doc(x),txt,zip | Maximale Dateigröße: 8 MB

Veröffentlichung im Veranstaltungskalender der OPK

Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Angaben zum/r Antragsteller/in und weitere Veranstaltungsdaten wie Titel, Veranstaltungsdatum, -uhrzeit, Kategorie der Veranstaltung, Fortbildungspunkte, Veranstaltungsform und –ort veröffentlicht werden.

Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers

Es gelten unsere Datenschutzinformationen, die Sie hier abrufen können.