Web-Seminar: Raum für Vielfalt in der Therapie: Geschlechtsinkongruenz und – dysphorie im Kindes- und Jugendalter


  • Datum

  • Kategorie

    C1
  • Punkte

    8
  • Bundesland

    Online-Veranstaltung
  • Verfügbare Plätze

    23

Die Zahl der Anfragen gendervarianter Kinder und Jugendlicher ist in Praxen, Ambulanzen, Beratungsstellen und Kliniken deutlich gestiegen. Dennoch bleibt die Versorgungssituation von trans* Kindern und Jugendlichen weiterhin unzureichend.
Dieser Workshop vermittelt praxisnahes Wissen zum respektvollen und sicheren Umgang mit trans* Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Ausgehend von der aktuellen Leitlinie der DGKJP (2025) werden zentrale Themen wie Begrifflichkeiten, Prävalenz, Körperdysphorie, Coming-out, soziale Transition und koinzidente psychische Erkrankungen behandelt. Auch die Empfehlungen zur Indikation körpermodifizierender Maßnahmen (S2k-Leitlinie) werden vorgestellt. Die therapeutische Begleitung wird anhand konkreter Fallbeispiele vertieft. Raum für Fragen und Austausch zur eigenen Praxis ist vorgesehen.
Literatur zum Einstieg:
Bär, Anja: „Therapie-Tools Geschlechtsinkongruenz im Kindes- und Jugendalter“. Beltz, 2025
Günther, Mari et al.: „Familien mit trans* und nicht-binären Kindern: Orientierung für Eltern, Jugendliche und Fachkräfte (verstehen lernen)“. Psychosozial-Verlag, 2023

Uhrzeit
09.00 -16.30 Uhr
ReferentIn
Anja Bär
Psychologische Psychotherapeutin
Supervisorin, Verhaltenstherapie
www.praxisbaer-hd.de

Veranstalter

OPK | Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Ansprechpartner: Veranstaltungsmanagement
E-Mail: veranstaltungen@opk-info.de
Telefon: 0341-462432-83
Fax: 0341-462432-19

Weitere Informationen

Kosten:
OPK-Mitglied: 160 Euro
Nicht-Mitglied: 175 Euro


Veranstaltungsort

Zoom
online, alle weiteren Informationen erhalten Sie wenige Tage vor dem Fortbildungsdatum


Anmeldung

Es gelten unsere Datenschutzinformationen, die Sie hier abrufen können.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer für Fortbildungen und Weiterbildungen

(Gültigkeit für Veranstaltungen des Fortbildungskalenders ab 01.01.2027)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) führt Fortbildungen und Weiterbildungen in Präsenz sowie online (nachfolgend „Veranstaltung“ bzw. „Veranstaltungen“) durch. Alle Angebote der OPK richten sich ausschließlich an Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und ggf. Angehörige anderer Berufsgruppen im Gesundheitswesen.
  2. Für die Teilnahme an Veranstaltungen der OPK gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Die AGB gelten sowohl für Präsenz-Veranstaltung als auch für Online-Veranstaltungen, soweit nicht spezielle Regelungen für die Art der Veranstaltung getroffen werden.
  3. Die AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der die Veranstaltung buchenden Person (nachfolgend einzeln bzw. gemeinsam „Teilnehmende“) und der OPK für die von dieser angebotenen Veranstaltungen. Sie werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages zwischen der OPK und dem Teilnehmenden.

§ 2 Anmeldung

  1. Die Teilnehmenden melden sich über die Website der OPK zu einer bestimmten Veranstaltung an. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot an die OPK. Mit der Anmeldung haben die Teilnehmenden alle von der OPK geforderten und zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen.
  2. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail oder via Onlinebuchung über das Anmeldeformular auf der jeweiligen Veranstaltungs-Webseite der Internetseite www.service.opk-info.de. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden diese AGB an.
  3. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Datum des Eingangs der Anmeldungen. Der Vertrag kommt erst mit der elektronischen Anmeldebestätigung der OPK via E-Mail zustande.
  4. Sofern die Veranstaltung für eine/n andere/n Person gebucht wird, ist die buchende Person bzw. Organisation als Vertragspartner/in verpflichtet, die an der Veranstaltung teilnehmende Person über die Bestimmungen dieser AGB zu informieren und dafür zu sorgen, dass die Pflichten der Teilnehmenden aus diesen AGB durch die tatsächliche teilnehmende Person eingehalten werden. Für die Einhaltung dieser AGB im Außenverhältnis zur OPK ist allein die
    die Veranstaltung buchende Person bzw. Organisation verantwortlich.

§ 3 Zahlung

  1. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung (Teilnahmegebühr) entsprechend der Rechnungslegung zu begleichen. Die Höhe der Teilnahmegebühr ist der jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen. Die OPK behält sich vor, für Teilnehmende, die zum Zeitpunkt der Anmeldung zu der Veranstaltung nicht Mitglied bei der OPK sind, eine erhöhte Teilnahmegebühr zu verlangen, dies ist ebenfalls der jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto der OPK.
  2. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung per E-Mail an die im Rahmen der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen erhalten die Teilnehmenden zudem eine Rechnung per Post über die jeweils zu zahlende Teilnahmegebühr sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit bzw. Zahlungsfrist an die im Rahmen der Anmeldung angegebene Adresse. Die Teilnahmegebühr ist inklusive Umsatzsteuer angegebenen. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen mit einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung der Teilnahmegebühr steht der OPK ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Die OPK ist in diesem Fall insbesondere berechtigt, die Teilnahmebestätigung zu widerrufen, die Teilnehmenden von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen bzw. die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung bis zur vollständigen Begleichung der Teilnahmegebühr zu verweigern.

§ 4 Durchführung der Veranstaltung und Teilnahme

  1. Inhalt und Umfang der Leistungen der OPK ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsangebot der OPK.
  2. Abweichungen von den Angaben zur Veranstaltung sind nach der Anmeldungsbestätigung zulässig, soweit die Änderung oder Abweichung unter der Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmenden zumutbar ist. Eine geringfügige Änderung ist insbesondere ein Referentinnen-Referentenwechsel zu einer/einem fachlich entsprechend gleich geeigneten Referentin/Referenten.
  3. Die OPK kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern oder die Veranstaltung in eine Online-Veranstaltung umwandeln. Sofern es sich um eine unwesentliche Änderung handelt (z.B. Wechsel in einen anderen Raum oder ins Nachbargebäude) kann die OPK dies bis kurz vor Veranstaltungsbeginn tun. Sofern es sich um eine wesentliche Änderung handelt, die mit einem größeren Aufwand bei den Teilnehmenden verbunden ist, wird sich die OPK bemühen, die Änderung mit angemessenem zeitlichen Vorlauf bekanntzugeben.
  4. Etwaige Reise- und Unterbringungskosten zum Veranstaltungsort haben die Teilnehmenden selbst zu tragen. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die den Teilnehmenden durch die Umstellung auf eine Online-Veranstaltung entstehen, wie z.B. Reise und Übernachtungskosten, kommt die OPK (außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) nicht auf.
  5. Sofern der/die Teilnehmende aus Gründen, die nicht OPK zu vertreten hat, an einer Veranstaltung nicht teilnimmt, ist sie/er verpflichtet, die Teilnahmegebühr trotz Nichtteilnahme zu entrichten, insbesondere besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

§ 5 Technische Voraussetzungen und Vorbereitung von Online-Veranstaltungen

  1. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Online-Veranstaltung zu beschaffen und aufrecht zu erhalten. Zu den erforderlichen technischen Voraussetzungen gehören insbesondere eine Internetverbindung sowie ein entsprechendes Endgerät (Computer, Laptop, Tablet etc.) mit Audio- und Videofunktion oder entsprechender Geräte. Die Teilnehmenden sind verpflichtet,
    vor der Anmeldung selbständig zu prüfen, ob die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme durch sie erfüllt werden können.
  2. Wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme an einer Online-Veranstaltung ist die Angabe einer richtigen und vollständigen E-Mail-Adresse im Rahmen der Anmeldung zu der Veranstaltung. Die Angabe einer unrichtigen oder unvollständigen E-Mail-Adresse geht zu Lasten der oder des jeweiligen Teilnehmenden und führt dazu, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich ist. Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist ausschließlich per E-Mail an veranstaltungen@opk-info.de möglich.
  3. Nach der Anmeldung durch die Teilnehmenden zur Online-Veranstaltung werden durch die OPK rechtzeitig vor Beginn des Veranstaltungstermins die notwendigen persönlichen Zugangsdaten sowie nähere Informationen zum Ablauf und zur Einwahl an die im Rahmen der Anmeldung angegebene E-Mail versandt. Im Rahmen der Einwahl zur Online-Veranstaltung muss der Vor- und Nachnahme des/r Teilnehmers/in angegeben werden. Die Weitergabe dieser persönlichen Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Darüber hinaus ist eine gemeinsame Teilnahme mehrerer Personen mittels eines Zugangs untersagt, wenn nicht die Teilnahmegebühr für alle Personen entrichtet wurden. Für den Fall, dass eine Weitergabe oder eine gemeinsame Teilnahme durch die OPK festgestellt wird, ist die OPK berechtigt, den entsprechenden Personen die Teilnahmegebühr nachträglich in Rechnung zu stellen.
  4. Die Teilnahmegebühr wird nicht erstattet, wenn der technische Zugang zur Online Veranstaltung am Tag der Veranstaltung aus Gründen, die die OPK nicht zu vertreten hat, nicht funktioniert.

§ 6 Berechnung der Fortbildungspunkte, Teilnahmebescheinigung

  1. Durch die Teilnahme an den Veranstaltungen kann die/der Teilnehmende. Fortbildungspunkte erhalten, insofern sie/er einer Heilberufekammer angehört. Eine Fortbildungseinheit dauert 45 Minuten. In der Regel wird einer Fortbildungseinheit ein Fortbildungspunkt zugeordnet. Nach der Teilnahme an einer Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden bei Bedarf eine Teilnahmebescheinigung, in der die erreichte Punktzahl sowie die entsprechende Fortbildungskategorie angegeben wird. Dieser Bedarf ist von den Teilnehmenden via E-Mail an veranstaltungen@opk-info.de mitzuteilen. Näheres hierzu findet sich in der Fortbildungsordnung der OPK, abzurufen unter Fortbildungsordnung.
  2. Voraussetzung für den Erhalt einer Teilnahmebescheinigung im Rahmen einer Online-Veranstaltung ist, dass die Teilnehmenden bei der Einwahl in die Online-Veranstaltung ihren vollständigen Vor- und Nachnamen angeben. Anderenfalls können keine Fortbildungspunkte vergeben oder keine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden, da eine Zuordnung der Person nicht möglich ist.
  3. Bei einer verspäteten Teilnahme an oder einem vorzeitigen Verlassen der Veranstaltungen von Teilnehmenden in einem zeitlichen Umfang, der einer Dauer von einer oder mehreren Fortbildungseinheiten entspricht, werden die Fortbildungspunkte nach den Vorgaben des § 4Abs. 3 der Fortbildungsordnung der OPK, anhand der tatsächlich absolvierten Fortbildungseinheiten neu berechnet. Dies gilt unabhängig von den Gründen der Verspätung oder des vorzeitigen Verlassens der Veranstaltung, sofern der Grund nicht von der OPK zu vertreten ist. Insofern eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt wird, erhalten die Betroffenen diese mit einer korrigierten Punktzahl, die den tatsächlich absolvierten Fortbildungseinheiten entspricht.
  4. Die Übersendung der Teilnahmebescheinigung, soweit Vertragsbestandteil, oder etwaiger Unterlagen an die Teilnehmenden sowie der Feedbackbögen zur absolvierten Veranstaltung
    erfolgt per E-Mail an die von den Teilnehmenden angegebene E-Mail-Adresse.

§ 7 Absage der Veranstaltung durch die OPK

  1. Soweit die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann die OPK die Veranstaltung bis 4 Kalenderwochen vor Beginn der Veranstaltung absagen und von dem Vertrag zurücktreten. Die Absage erfolgt elektronisch per E-Mail. Die Teilnehmenden erhalten von der OPK – soweit vorhanden – ein alternatives Veranstaltungsangebot per E-Mail. Sofern die Teilnehmenden dies annehmen, handelt es sich um eine beidseitige Vertragsänderung, die mit Annahme des
    Änderungsangebotes durch die Teilnehmenden vereinbart wird. Sofern die Teilnahmegebühr bereits gezahlt wurde, gilt Folgendes: Die Teilnahmegebühr wird mit der Teilnahmegebühr der neuen Veranstaltung verrechnet. Differenzen werden je nachdem ausgezahlt (sofern die neue Veranstaltung kostengünstiger ist) bzw. in Rechnung gestellt (sofern die neue Veranstaltung kostenintensiver ist). Sofern die Teilnehmenden auf das Änderungsangebot nicht reagieren oder dieses ablehnen, wird die Teilnahmegebühr erstattet.
  2. Soweit eine Veranstaltung aus Gründen, die von der OPK nicht zu vertreten sind (z.B. wegen höherer Gewalt, Erkrankung der/des Referierenden, ohne Möglichkeit zur Beschaffung von Ersatz), ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden kann, kann die OPK die Veranstaltung– auch kurzfristig bis zum Beginn der Veranstaltung – absagen und wird die Teilnehmenden unverzüglich hierüber informieren. Die Teilnahmegebühr wird erstattet. Sofern es sich um eine Veranstaltung, bestehend aus mehreren Teil-Veranstaltungen handelt, wird den Teilnehmenden die Teilnahmegebühr für den nicht durchgeführten Teil umgehend erstattet.
  3. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die den Teilnehmenden durch eine Absage der Veranstaltung oder Teile dieser entstehen, wie z.B. Reise- und Übernachtungskosten, kommt die OPK (außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) nicht auf.

§ 8 Stornierung durch Teilnehmende

  1. Nach verbindlicher Anmeldung kann eine Stornierung durch Teilnehmende nur per E- Mail erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Mitteilung in der Geschäftsstelle der OPK.
  2. Eine Stornierung ist für Veranstaltungen mit einer Teilnahmegebühr innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung kostenlos möglich. Nach diesem Zeitraum ist eine Stornierung nur noch zu den nachfolgenden Bedingungen möglich. Die Stornierung einer Veranstaltung ohne Teilnahmegebühr ist kostenlos möglich.
  3. Für Veranstaltungen mit einer Teilnahmegebühr gilt:
    1. Bei Präsenzveranstaltungen mit einer Teilnahmegebühr wird bei Stornierung:
      • bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr abzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in Hö he von 25,00 € zurückerstattet;
      • ab vier Wochen bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr berechnet;
      • ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen die volle Teilnahmegebühr berechnet.
    2. Bei Online-Veranstaltungen mit einer Teilnahmegebühr wird bei Stornierung:
      • bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr abzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in Hö he von 25,00 € zurückerstattet;
      • ab vier Wochen bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Teilnahmegebühr berechnet;
      • danach oder bei Nichterscheinen die volle Teilnahmegebühr berechnet.
  4. Diese Stornierungsbedingungen gelten unabhängig von den Gründen des Rücktritts (z.B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt). Im Übrigen führt die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsstunden weder zu einer nachträglichen Ermäßigung noch zu einer nachträglichen Erstattung der Teilnahmegebühr.
  5. Soweit die (anteilig) zu tragende Teilnahmegebühr gemäß Absatz 3 die anfallende Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR unterschreitet, ist die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR fällig. Der Differenzbetrag der Teilnahmegebühr zur Bearbeitungsgebühr wird von der OPK in Rechnung gestellt.

§ 9 Haftung

  1. Die Haftung der OPK richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Haftung der OPK wird im Falle leichter Fahrlässigkeit auf die Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, beschränkt.
  3. Die OPK haftet nicht für Korrektheit, Vollständigkeit sowie Aktualität der ausgegebenen Unterlagen. Haftungsansprüche gegen die OPK, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie im Falle von gesetzlich zwingenden Vorgaben.
  5. Die Teilnehmenden haben Kenntnis davon, dass es sich bei dem Veranstaltungsort um einen frei zugänglichen Ort handelt, an dem sich zahlreiche Personen aufhalten. Sie sind allein dafür
    verantwortlich, mitgebrachte Gegenstände, wie Arbeitsmaterialien und Laptops, nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

§ 10 Urheberrecht

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausgabe oder Übersendung von Arbeitsunterlagen und Präsentationen. Etwaig ausgegebene Unterlagen zur Veranstaltung sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne die Einwilligung der Rechteinhaber (z.B. Referierende) vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht werden. Die ausgegebenen Unterlagen zur Veranstaltung stehen ausschließlich den Teilnehmenden zur Verfügung.

§ 11 Foto- und Filmaufnahmen

  1. Die OPK kann in Veranstaltungen Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit anfertigen. Weitere Informationen erhalten die Teilnehmenden in den Datenschutzinformationen der OPK, abrufbar unter https://www.opk-info.de/datenschutz.
  2. Es ist Teilnehmenden untersagt, Videoaufzeichnungen von den Veranstaltungen der OPK oder der Referierenden, insbesondere bei Online-Veranstaltungen anzufertigen.

§ 12 Datenschutz

  1. Die der OPK übermittelten Daten zur Anmeldung zur Veranstaltung werden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung verarbeitet. Weitere Informationen erhalten die Teilnehmenden in den Datenschutzinformationen der OPK, abrufbar unter https://www.opk-info.de/datenschutz.
  2. Zur Durchführung der Online-Veranstaltung werden an den für die Erbringung der Leistung erforderlichen Dienstleister Vorname, Nachname und die im Rahmen der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

§ 13 Schriftformerfordernis und Schlussbestimmung

  1. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages zwischen Teilnehmenden und der OPK bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vertragsabreden gehen vor. Die AGB sind auf der jeweiligen Veranstaltungsseite abrufbar. Der Vertragstext wird von der OPK nicht dauerhaft gespeichert.
  2. Für die Vertragsbeziehung zwischen der OPK und den Teilnehmenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Leipzig, sofern es sich bei den Teilnehmenden um Unternehmer i. S. v. § 14 BGB handelt.
  3. Sofern es sich bei den Teilnehmenden um Unternehmer i. S. v. § 14 BGB handelt: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige eine solche zu finden, die was dem Vertragsziel nach dem ursprünglich angestrebten Zweck rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.